In der Physiotherapie wird grundsätzlich zwischen aktiver und passiver Physiotherapie unterschieden. Passiv bedeutet, dass der Körper durch den Physiotherapeuten bewegt wird, während in der aktiven Physiotherapie der Patient selbst aktiv ist – wie eben schon der Begriff sagt. Nicht selten kommt es vor, dass unsere Physiotherapeutin Mika Alteneder gefragt wird, ob sie auch nur Massagen anbietet. Das bringt sie meist zum Schmunzeln, wie sie erzählt. Natürlich kann sie massieren und sie könnte reine Massageeinheiten anbieten, jedoch geht es primär darum, dass der Patient seine Aktivität und Mobilität wieder erlangt. Deshalb ist gerade die aktive Physiotherapie von immenser Wichtigkeit: Ob bei Schmerzen, nach einer Operation oder präventiv.

Präventive Physiotherapie

Zahlreiche Patienten finden den Weg zur Physiotherapie erst bei Schmerzen oder nach einem operativen Eingriff. Physiotherapie bietet sich jedoch auch präventiv an und kann Fehlstellungen rechtzeitig korrigieren sowie etwaige Problemherde effektiv behandeln. So können durch präventive Physiotherapie beispielsweise die Knie und die Knöchel gestärkt und folglich die Mobilität oder der Laufstil optimiert werden. Ebenso kann die Ergonomie am Arbeitsplatz optimiert werden, um etwaigen Nacken- oder Rückenschmerzen entgegenzuwirken. Auch zur präventiven Physiotherapie zählt die Anfertigung von podotherapeutischen Einlagen, die an den jeweiligen Fuß angepasst werden. Zahlreiche physiologische Beschwerden gehen von einem schwachen Fuß aus – in der Physiotherapie wird das als „aufsteigende Kette“ bezeichnet. Durch podotherapeutische Einlagen wird die Fußmuskulatur gezielt gereizt und trainiert, um ehestmöglich wieder beschwerdefrei zu sein. Die präventive Physiotherapie ist breit gefächert – in einem Gespräch mit Mika Alteneder können Sie auch Ihre individuellen präventiven Maßnahmen besprechen.

Verordnung für Kostenrückerstattung

Häufig drehen sich Fragen hinsichtlich der Physiotherapie rund um die Verordnung und die finanzielle Rückerstattung durch die jeweilige Krankenkasse. Damit die Krankenkasse einen Teil der Kosten rückerstattet, braucht es eine Verordnung durch einen Arzt. Ob Hausarzt oder Facharzt, es wird eine Diagnose gestellt und die dementsprechende Verordnung mit der Therapie konkretisiert. So kann darauf beispielsweise „45 Minuten Einzelheilgymnastik und 15 Minuten Heilmassage“ oder „60 Minuten Physiotherapie“ zu lesen sein. Jene Verordnung sollte ehestmöglich bei der jeweiligen Krankenkasse zur Bewilligung eingereicht werden. Parallel kann bereits die Therapie gestartet werden. Die einzelnen Physiotherapieeinheiten werden direkt mit dem Physiotherapeuten abgerechnet und die gesammelten Rechnungen sind im Anschluss bei der Krankenkasse für die Kostenrückerstattung einzureichen. Die Höhe der Rückerstattung kann mit der Krankenkasse variieren. Besteht zusätzlich eine private Krankenversicherung? So gibt die Möglichkeit, je nach Vertrag und Deckungsbeiträge, die Physiotherapie gänzlich rückerstattet zu bekommen. Jedoch gilt auch hier zu beachten, dass private Versicherungen meist eine Verordnung als Voraussetzung sehen.